AGB Freigut Thallern

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

für Zimmer- und Veranstaltungsbuchungen am Freigut Thallern

Thallern 1, 2352 Gumpoldskirchen

Vorliegende allgemeine Bedingungen für Veranstaltungen und Zimmerreservierungen im Weingartenhotel am Freigut Thallern, Thallern 1 in 2352 Gumpoldskirchen (in der Folge kurz „Hotel“ genannt) sind Vertragsbestandteil des von Ihnen (in der Folge kurz „Gast“ genannt) erteilten Auftrages.

Anderslautende Bedingungen des Gastes sind ungültig. Der „Gast“ unterwirft sich diesen Bedingungen sowie allen einschlägigen gewerberechtlichen und sonstigen Vorschriften und übernimmt durch seine Unterschrift die Haftung für deren Einhaltung.

 

Stornierung Einzelbuchungen/kurzfristige Buchungen:

Kostenlose Stornierung bis 72 Stunden vor Anreise möglich. Danach werden die vollen 100% Logiskosten in Rechnung gestellt.

Stornierung Gruppenbuchungen:

Kostenlose Stornierung der Zimmer bis zu 4 Wochen vor Anreise möglich.

Bis zu 2 Wochen vor Anreise werden 50 % des vereinbarten Entgeltes aller nicht verkauften Zimmer in Rechnung gestellt.

Bei einem Storno innerhalb von 2 Wochen vor Ankunft werden 75 % aller nicht verkauften Zimmer in Rechnung gestellt.

Die Anzahl 1 Woche vor Anreise gebuchter Zimmer ist bindend und wird als solche 100 % in Rechnung gestellt.

Stornierung Veranstaltungen und Seminare:

Kostenlose Stornierung der Veranstaltung/ des Seminars bis zu 4 Wochen vor Anreise möglich.

Bis zu 2 Wochen vor Anreise werden 50 % des vereinbarten Entgeltes in Rechnung gestellt.

Bei einem Storno innerhalb von 2 Wochen vor Ankunft werden 75 % der Leistungen in Rechnung gestellt.

1 Woche vor der Veranstaltung ist diese bindend und wird als solche 100 % in Rechnung gestellt.

Musik:
Sollte der Gast während einer Veranstaltung Musik planen, ersuchen wir ihn höflichst, die notwendigen Anmeldungen bei AKM rechtzeitig und persönlich einzureichen. Örtliche Nachtruhezeiten sind einzuhalten!

Eingebrachte Speisen und Getränke:

Das Mitbringen von Speisen und Getränken zum Verzehr in öffentlichen Räumen und Anlagen des Hotels ist nicht gestattet. Ausnahmen sind mit ausdrücklicher Genehmigung durch die Geschäftsleitung möglich.

Aufbau Seminarequipment/Dekorationen:

Der Gast ist verpflichtet, die beabsichtigte Installation von Dekorationsmaterial oder sonstigen Gegenständen dem Hotel mitzuteilen und die Einwilligung einzuholen. Die Veranstaltungsräume dürfen nicht beschädigt werden.

Kündigung durch das Hotel:

Das Hotel ist berechtigt, jederzeit und ohne Angabe von Gründen das Vertragsverhältnis zu beenden, wenn

1) der Ruf, sowie die Sicherheit des Hotels gefährdet sind

2) Vereinbarte Anzahlungen nicht geleistet wurden

3) Die Veranstaltung den reibungslosen Ablauf des Hotels behindert

4) Der Raum an Dritte ohne Wissen des Hotels vergeben wird

5) Höhere Gewalt herrscht.

Der Gast ist nicht zur Geltendmachung von Schadensersatz berechtigt.

Haftung:
Reservierungen müssen von bevollmächtigten und zeichnungsberechtigten Personen rückbestätigt werden. Diese Personen haften somit als Solidarschuldner für die Erfüllung aller Vereinbarungen mit dem Hotel.

Eingebrachte Gegenstände und Wertsachen: Bei Verlust oder Beschädigung von eingebrachten Gegenständen und Wertsachen übernimmt das Hotel keine Haftung. Jedwede spezielle Versicherung hat der Veranstalter selbst zu besorgen.

Wertsachen können kostenlos in den eigenen Zimmersafes deponiert werden.Preise: Sämtliche Preise verstehen sich in Euro, inklusive aller Steuern und Abgaben; gültig bis auf Widerruf.

Rechnungen:
Anzahlungen: Um Hochzeitsgesellschaften eine verbindliche Reservierungsbestätigung auszustellen zu können benötigen wir eine Anzahlung. Diese ist auf unser Bankkonto bei der Raiffeisen Regionalbank Mödling IBAN AT 21 3225 0000 0071 8486 zu überweisen. Sobald der Betrag bei uns eingelangt ist, ist der Termin reserviert.

Rechnungsbelege sind ohne Abzug sofort zahlbar. Bei Zahlungsverzug sind wir gezwungen, anfallende Mahn- und Inkassospesen in Rechnung zu stellen.

Gerichtsstand:

Als Gerichtsstand wird Mödling vereinbart.

AGB Freigut Thallern

Allgemeine Geschäftsbedingungen – Hochzeiten

Allgemeine Geschäftsbedingungen

für Hochzeiten am Freigut Thallern

Thallern 1, 2352 Gumpoldskirchen

Vorliegende allgemeine Bedingungen für Hochzeiten und damit in Verbindung stehenden Zimmerreservierungen im Weingartenhotel am Freigut Thallern, Thallern 1 in 2352 Gumpoldskirchen (in der Folge kurz „Bereitsteller“ genannt) sind Vertragsbestandteil des von Ihnen (in der Folge kurz „Veranstalter“ genannt)  erteilten Auftrages.

Anderslautende Bedingungen des Veranstalters sind ungültig. Der Veranstalter unterwirft sich diesen Bedingungen sowie allen einschlägigen gewerberechtlichen und sonstigen Vorschriften und übernimmt durch seine Unterschrift die Haftung für deren Einhaltung.

1. Stornobedingungen
Location-/Raummiete bei Hochzeiten

Bei Stornierung der gesamten Feier treten folgende Bedingungen in Kraft.

bis 8 Monate vor Veranstaltungsbeginn: kostenlose Stornierung
7 Monate vor Veranstaltungsbeginn: 30% der Endsumme
6-3 Monate vor Veranstaltungsbeginn: 50% der Endsumme
3 Monate – 8 Wochen vor Veranstaltungsbeginn: 75% der Endsumme
ab 7 Wochen vor Veranstaltungsbeginn: 100% der Endsumme

Hotelzimmer bei Hochzeiten
Bei Stornierung der Hotelzimmer treten folgende Bedingungen in Kraft.
bis 5 Monate vor Veranstaltungsbeginn: kostenlose Stornierung
5-3 Monate vor Veranstaltungsbeginn: 50% der Endsumme
3 Monate – 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn: 75% der Endsumme
ab 3 Wochen vor Veranstaltungsbeginn: 100% der Endsumme

2. Kündigung durch den Bereitsteller

Der Bereitsteller ist berechtigt, jederzeit und ohne Angabe von Gründen das Vertragsverhältnis zu beenden, wenn…

…die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb gefährdet

…der Ruf, sowie die Sicherheit des Hauses gefährdet sind

…im Falle höherer Gewalt

Der Veranstalter ist zur Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen nicht berechtigt!

3. Haftung

Für Verlust oder Beschädigung von eingebrachten Gegenständen übernimmt der Bereitsteller keine Haftung. Haftung für Wertgegenstände (wie z.B.: Maschinen, Bilder, Bargeld, Ausstellungsgegenstände, Geschenke aller Art, etc.), welche von den Teilnehmern der Veranstaltung oder vom Veranstalter selbst ein- bzw.         mitgebracht werden, unterliegen keinesfalls der Haftung des Bereitstellers, auch wenn sie in der Location Freigut Thallern (Indoor oder Outdoor) gelagert werden.

Für Beschädigungen an Einrichtungen und Inventar oder deren Verlust, die beim Auf- und Abbau und/oder während der Veranstaltung verursacht werden, haftet der Veranstalter ohne Verschuldensnachweis.

4. Catering

Das Freigut Thallern arbeitet mit dem Klostergasthaus Thallern als Caterer des Vertrauens zusammen. Sollte ein Fremdcaterer beauftragt werden, entstehen Zusatzkosten, die separat im Freigut anzufragen sind. Die Buchung eines solchen Cateringunternehmens bedarf der Genehmigung durch die Geschäftsleitung.

5. Entgelt

Anzahlungen: Um Hochzeitsgesellschaften eine verbindliche Reservierungsbestätigung auszustellen zu können benötigen wir eine Anzahlung. Diese ist auf unser Bankkonto bei der Raiffeisen Regionalbank Mödling IBAN AT 21 3225 0000 0071 8486 zu überweisen. Sobald der Betrag bei uns eingelangt ist, ist der Termin reserviert. Der Restbetrag ist nach der Veranstaltung zu begleichen. Der Rechnungsbetrag ist nach Erhalt der Rechnung fällig.

Rechnungsbelege sind ohne Abzug sofort zahlbar. Bei Zahlungsverzug sind wir gezwungen, anfallende Mahn- und Inkassospesen in Rechnung zu stellen.

6. Sonstiges

Anbringen von Dekorationsmaterial oder Ähnlichem ist nur mit Zustimmung der Geschäftsleitung gestattet. Ohne schriftliche Genehmigung des Bereitstellers dürfen keinerlei Speisen und Getränke zur Konsumation mitgebracht werden. Es können Sondervereinbarungen getroffen werden. Das Werfen von Streudekoration, wie z. Bsp. Konfetti oder Blumenblätter ist auf dem Freigut nicht erlaubt. Bei Verstößen wird eine Reinigungspauschale von €100,- fällig. Das Abbrennen von Feuerwerken bzw. jeglicher Pyrotechnik ist nicht erlaubt. Sämtliche vom Veranstalter oder von Gästen mitgebrachte Gegenstände sowie deren Verpackungen sind vom Veranstalter nach der Veranstaltung unverzüglich zu entfernen. Kommt der Veranstalter seiner Entsorgungspflicht nicht unverzüglich nach, so ist das Haus berechtigt, die Entfernung und Lagerung zu Lasten des Veranstalters vorzunehmen. Verbleiben die Gegenstände im Veranstaltungsraum, kann das Haus für die Dauer des Verbleibes Raummiete berechnen. Fotos: Der Bereitsteller ist berechtigt und der Veranstalter               stimmt dem ausdrücklich zu, dass von der beauftragten Veranstaltung, der Dekoration und Speisen Fotos gemacht werden können. Diese dürfen auf den Webseiten veröffentlicht und für Werbezwecke (Drucksorten, Internetportale, Printmedien, etc.) verwendet werden sofern auf diesen Fotos keine Personen zu erkennen sind. In Absprache bzw. mit Genehmigung des Veranstalters können auch Bilder von Personen verwendet werden.

7. Gerichtsstand:

Als Gerichtsstand wird Mödling vereinbart.